Testament für Tiere

Ihr Tier in guten Händen

Viele Tierhalter fragen sich, was geschieht mit meinem geliebten Haustier nach meinem Tod? Wer wird es versorgen? Tiere können nach dem deutschen Erbrecht nicht erben. Aber es gibt Wege in einem Testament auch für die eigenen Haustiere Vorsorge zu treffen. Immens wichtig ist, dass in einem Testament ein Erbe eingesetzt wird. Das kann eine dem Erblasser nahestehende Person oder eben auch ein Tierschutzverein oder der Landesverband Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbund sein. In vielen Testamenten wird das Vermögen auf mehrere Personen oder Institutionen verteilt, ohne dass diese ausdrücklich als Erbe benannt werden. Das führt dann nur zu unnötigen rechtlichen Problemen, weil eben keiner als Erbe ausdrücklich benannt ist. Sowohl der Landesverband Schleswig-Holstein als auch seine angeschlossenen Tierschutzvereine sind als gemeinnützig anerkannt. Das heißt, es fällt keine Erbschaftssteuer an. Das Vermögen geht also ungekürzt an den Landesverband oder den als Erben eingesetzten Tierschutzverein. In dem Testament kann bestimmt werden, dass sich der Erbe um die Haustiere zu kümmern hat, sie rundum also auch tierärztlich zu versorgen hat. Dem Landesverband und seinen angeschlossenen Tierschutzvereinen liegt das Wohl der Tiere sehr am Herzen. Allein schon vor diesem Hintergrund wird die Auflage sehr ernst genommen und immer beachtet.

Der Landesverband Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbunds und seine angeschlossenen Tierschutzvereine finanzieren sich überwiegend aus Spenden und Erbschaften. Ohne Spenden und Erbschaften wäre die Arbeit gar nicht möglich. Auch wenn kein Haustier mehr zur Familie gehört hilft die Erbeinsetzung oder ein Vermächtnis in einem Testament unmittelbar den Tieren.

Ein Testament kann handschriftlich oder notariell aufgesetzt werden. Ein handschriftliches Testament muss vom Anfang bis zum Ende eigenhändig geschrieben und mit Vor- und Nachnamen und ggf. dem Geburtsnamen unterschrieben sein. Auch Ort und Datum dürfen nicht fehlen. Bei einem notariellen Testament sorgt der Notar*in dafür, dass die Formalien eingehalten sind und der gewünschte Inhalt rechtssicher formuliert wird. Es ist Empfehlenswert das Testament beim Amtsgericht des Wohnorts zu hinterlegen, damit es nicht verloren geht.

Ihre Fragen zu einem Testament für die Tiere beantworten wir gerne.

Ansprechpartnerin

Ansprechpartnerin ist die Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbunds Rechtsanwältin Ellen Kloth, erreichbar unter info@tierschutzbund-sh.de oder 0172 4538578