Weltkatzentag: Viel Licht, viel Schatten

Weltkatzentag: Viel Licht, viel Schatten

Zwei Millionen Katzen leiden auf Deutschlands Straßen

Hartes Leben im Schatten: Nur drei Gemeinden in Schleswig-Holstein haben eine Katzenschutzverordnung. Fotos: Deutscher Tierschutzbund

Der 8. August ist der Internationale Tag der Katze. Die Hauskatze ist in den meisten Industriestaaten seit langem das beliebteste Haustier – so auch in Deutschland. Auf der anderen Seite führen viele Hauskatzen ein kurzes, hartes Schattenleben.

Katzen. Sie sind schon seit langem die beliebtesten Haustiere der Deutschen. Mehr als 15 Millionen Hauskatzen sollen mittlerweile in Haushalten in der Bundesrepublik leben – Tendenz weiter steigend. Nicht wenige von ihnen werden verwöhnt wie kleine Prinzen oder Prinzessinnen. Manche werden 20 Jahre alt. Viele leben in einem goldenen Käfig. Nicht wenige haben einen schönen Garten. Vielleicht sogar gesichert. Rückläufig ist die Zahl der Hauskatzen in der früher üblichen Einzelhaltung – zum Glück.

Szenenwechsel. Gewerbeflächen, Industriebrachen, Bauernhöfe, Friedhöfe, Kleingartenanlagen. Auch hier leben Hauskatzen. „Freilebend“, meist scheu, ohne regelmäßige Versorgung, zu 99 Prozent krank. Das stellen Tierschützerinnen und Tierschützer fest, wenn sie die Tiere untersuchen. Rund zwei Millionen Hauskatzen führen in Deutschland dieses Schattenleben, in Schleswig-Holstein geschätzt mindestens 50.000 bis 75.000.

Das Leben der Straßenkatzen ist kurz und hart

Das Schattenleben der Straßenkatzen ist kurz. Der Kontrast zum Leben der in Haushalten gehaltenen Katzen könnte kaum größer sein. Oft werden freilebende Straßenkatzen nicht einmal ein Jahr alt, sind also oft noch nicht ausgewachsen, wenn sie sterben. Sie sterben an Krankheiten und sie sterben durch den Straßenverkehr. Trotzdem vermehren die freilebenden Katzen sich rasant. Theoretisch können aus einer nicht kastrierten Katze in zehn Jahren 200 Millionen Nachkommen entstehen. Leid erzeugt Leid. Und es erzeugt überquellende Tierheime, die häufig nur noch im Notbetrieb laufen können.

Deutscher Tierschutzbund fordert Katzenschutzverordnung

Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, fordert der Deutsche Tierschutzbund eine umfassende, flächendeckende Katzenschutzverordnung. Das bedeutet, freilaufende Katzen einschließlich der Freigängerkatzen aus Haushalten müssen verpflichtend gekennzeichnet – in der Regel also gechippt – und registriert werden. In einem Haustierregister wie etwa Findefix. Und sie müssen kastriert werden. Für verantwortungsvolle Halterinnen und Halter eine Selbstverständlichkeit. Für weniger verantwortungsvolle ein lästiger Kostenfaktor. Und für Straßenkatzen trotz wiederkehrender Kastrationsaktionen der Tierschutzvereine eine seltene Ausnahme.

Seit 2013 können Bundesländer nach Paragraph 13b Tierschutzgesetz eine Katzenschutzverordnung mit den beschriebenen drei Maßnahmen – Kennzeichnung, Registrierung und Kastration – erlassen. Das Bundesland Berlin hat dies für das gesamte Stadtgebiet im Juni 2022 getan. In Berlin schätzt man die Zahl der Straßenkatzen auf rund 10.000. Das Flächenland Niedersachsen mit geschätzt 200.000 freilebenden Katzen folgte ein Jahr später, im Juni 2023. Allerdings wurde der Beschluss dort noch nicht umgesetzt. Bereits 2021 beschloss das Saarland eine Katzenschutzverordnung. Im Zwei-Städte-Staat Bremen – Bremen und Bremerhaven – besteht eine Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen bereits seit 2011. Der Stadtstaat Hamburg dagegen hat überhaupt keine Verordnung. Dabei wird auch dort, in direkter Nachbarschaft Schleswig-Holsteins, die Zahl der Straßenkatzen wie in Berlin auf rund 10.000 geschätzt.

20. September 2023 – schwarzer Tag für Katzen zwischen den Meeren

In Schleswig-Holstein hatte die Opposition im Landtag aus SPD, FDP und SSW im vergangenen Spätsommer den Erlass einer landesweiten Katzenschutzverordnung gefordert. Der entsprechende Antrag wurde jedoch von der Regierungsmehrheit aus CDU und Grünen am 20. September 2023 abgewiesen. Ein schwarzer Tag für die freilebenden Hauskatzen in Schleswig-Holstein.

Wie die meisten anderen Bundesländer hat Schleswig-Holstein nun einen Flickenteppich mit wenigen lokal gültigen Katzenschutzverordnungen in den Städten Mölln, Ratzeburg und seit kurzem auch in Itzehoe. In der Landeshauptstadt Kiel gibt es Überlegungen, ebenfalls eine kommunale Verordnung einzuführen.

Es wäre dem beliebtesten der Haustiere zu wünschen. Es bleibt in jedem Fall ein weiter Weg, den Widerspruch zwischen den verwöhnten und den gequälten Hauskatzen aufzulösen.

 

Zurück