Tierbörsen und Online-Tierhandel reglementieren

Tierbörsen und Online-Tierhandel reglementieren

Deutscher Tierschutzbund kritisiert Referentenentwurf des neuen Tierschutzgesetzes

Reptilien wie dieses Chamäleon sind keine Haustiere. Foto: Egor Kamelev/Pexels

Der Deutsche Tierschutzbund fordert, Online-Plattformen für den Tierhandel und Tierbörsen stärker zu regulieren. Eine Positivliste für Heimtiere soll dies flankieren.

In einem Kommentar zum Referentenentwurf für eine Überarbeitung des gegenwärtigen Tierschutzgesetzes fordert der Tierschutzbund die Einführung einer bundesweit gültigen Tierbörsenverordnung. Diese sei „unumgänglich“, um die zahllosen Tier- und Artenschutzverstöße auf den Tierbörsen in den Griff zu bekommen. In Deutschland finden jedes Jahr Hunderte Tierbörsen statt – darunter zahlreiche Kleintiermärkte und Fischbörsen, aber zum Beispiel auch Europas größte Reptilienbörse, die „Terraristika“ in Hamm in Nordrhein-Westfalen. Die findet gar viel Mal jährlich statt.

Qualzuchten und Wildfänge aus aller Welt

Auf Märkten dieser Art werden regelmäßig Qualzuchten und Wildfänge aus aller Welt angeboten, gestresste Tiere werden Interessenten immer wieder als Ware dargeboten – raus aus der Box, rein in die Box. Und das nach oft stundenlanger Anreise zum Event. Nicht selten entwickeln sich auch die umliegenden Straßen solcher Großveranstaltungen zu wilden Tier- und Exotenmärkten, die meist nur unzureichend oder gar nicht reglementiert sind.

Die Forderungen des Tierschutzbundes für eine Tierbörsenverordnung umfassen unter anderem folgende Punkte:

  • Verbot des Verkaufs von Wildfängen
  • Verbot des Angebots von Amphibien, Reptilien und Ziervögeln unter freiem Himmel
  • Beschränkung des Angebotsspektrums auf den Börsen auf eine (Vögel) beziehungsweise zwei Tierklassen (Amphibien und Reptilien)
  • Verbot von Tieren mit besonders hohen Haltungsansprüchen
  • Verbot von Tieren mit hohem Gefährdungspotenzial für den Menschen
  • Verbindliche Vorschrift hinsichtlich passender Behältnisse für die jeweiligen Tierarten
  • Keine „Lagerhaltung“ von Tieren hinter oder unter dem Verkaufstisch
  • Obligatorische ganztägige Anwesenheit der Behörden auf den Tierbörsen

 

Der Tierschutzbund kritisiert zudem den halbherzigen Ansatz, die Identität der Betreiber von Online-Tierhandelsplattformen offenzulegen. Die Betreiber solcher Plattformen müssten ihre Identität zweifelsfrei anhand ihrer Ausweispapiere offenlegen, heißt es im Kommentar zum Referentenentwurf des Tierschutzgesetzes.

Online-Tierhandel: Identität der Betreiber offenlegen

Nur so könne der bislang „vollkommen unregulierte“ Online-Handel mit jedwedem Tier seriös erfasst und in einem zweiten Schritt im Zweifel auch reglementiert werden. Der Deutsche Tierschutzbund verweist in diesem Zusammenhang auch auf den vom Bundesrat im Januar angenommenen Entschließungsantrag des Landes Schleswig-Holstein „Tierschutz stärken – Onlinehandel mit Wirbeltieren stärker reglementieren“.

Beide Problembereiche – die Tierbörsen als auch der unregulierte Onlinehandel – könnten nach Ansicht des Deutschen Tierschutzbundes zudem durch eine Positivliste für Heimtiere entscheidend entschärft werden. Derzeit wird die Privathaltung von Wildtieren in Deutschland lediglich punktuell beschränkt. Man könnte auch sagen: Was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Und ausdrücklich verboten ist tatsächlich wenig. Deutschland ist aktuell der größte Absatzmarkt für exotische Haustiere in der Europäischen und auch weltweit einer der größten.

Mehrere EU-Länder haben bereits gute Erfahrungen mit einer Positivliste gemacht

So wurden laut Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) im Jahr 2022 in Deutschland rund 3,7 Millionen Ziervögel gehalten; es gab 2,3 Millionen Aquarien und 1,3 Millionen Terrarien. Der Handel mit und die nicht artgerechte Haltung von Wildtieren gefährdet die Biodiversität und bringt die ohnehin schon überlasteten Tierheime immer häufiger an ihre Belastungsgrenze.

Eine Positivliste für Heimtiere, also solche, die gehalten werden dürfen, ist das geeignete Instrument, den Handel mit Exoten und Wildtieren aller Art sowie deren Privathaltung nachhaltig zu beschränken. Denn Reptilien sind keine Haustiere. EU-Länder wie Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Zypern haben bereits positive Erfahrungen mit einer Positivliste gemacht.

Flankiert werden sollte die Positivliste nach Ansicht des Tierschutzbundes von einem verbindlichen Sachkundenachweis, mit dem die künftigen Tierhalter:innen ihre Befähigung zur Haltung des jeweiligen Tieres nachweisen müssen.

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