Silvester – kein Spaß für Tiere
Noch immer kein privates Böllerverbot
Auch in diesem Jahr wird es an Silvester kein generelles Böllerverbot in Schleswig-Holstein geben. Es gibt lediglich lokale Einschränkungen und Verbote. Tierhalter:innen müssen ihre Tiere schützen.
Das Jahresende ist für Tiere regelmäßig eine harte Probe. Das gilt für Wildtiere gleichermaßen wie für Haus- und Nutztiere. Mit einem besonders sensiblen Gehör ausgestattet, nehmen viele Tiere das Böllern und das Zischen und Pfeifen von Raketen deutlich stärker wahr als wir Menschen. Vor allem aber: Tiere können die Situation nicht einschätzen und geraten oft in Panik. Das gilt für Tiere in freier Natur wie für solche in menschlicher Obhut.
Gassigang genau planen
Flucht ist meist der erste Reflex, kann aber bitter enden, wenn die Tiere vor ein Auto laufen oder nicht mehr aufgefunden werden können. Tierhalterinnen und Tierhalter sollten daher ihre Tiere an den Tagen um Silvester ganz besonders schützen.
Das heißt für Hundebesitzer:innen: Beim Gassi den Hund an der Leine lassen. Im Zweifel auch doppelt gesichert mit Halsband und Geschirr. Außerdem ist es ratsam, Gassigänge möglichst zu böllerarmen Zeiten zu erledigen – bei Tageslicht oder am frühen Neujahrsmorgen, wenn die meisten Böllerer ihr Pulver verschossen haben.
Katzen bleiben im Haus
Katzen sollten an Silvester unbedingt im Haus oder in der Wohnung bleiben. Das gilt auch für Katzen, die normalerweise Freigang genießen.
Wer Hund oder Katze, aber auch für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster oder Ziervögel zu Hause hat, sollte die Fenster geschlossen halten. Auch heruntergelassene Rollläden sind hilfreich. Das dämpft die Geräusche weiter und sorgt dafür, dass das Aufblitzen von Böllern und die Lichteffekte von Raketen nicht in den Wohnraum dringen. Ein laufender Fernseher oder moderat laute Musik kann für weitere Ablenkung sorgen.
Idealerweise bleiben Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer bei ihren Tieren. Wenn Sie Ruhe und Souveränität ausstrahlen, besteht am ehesten die Chance, dass sich das auch auf Ihre Tiere überträgt.
Wenn doch etwas schief geht: Hunde und Katzen sollten generell gechippt und registriert sein – etwa beim Haustierregister FINDEFIX.
Regionale Regelungen
Generelle Böllerverbote gibt es in diesem Jahr laut NDR in Schleswig-Holstein nur in St. Peter-Ording und auf Sylt. Die bereits ausgesprochenen Verbote für Föhr und Amrum wurden vom Oberverwaltungsgericht Schleswig wieder gekippt; den Eilentscheid gegen das Amt Föhr-Amrum hatte ein Feuerwerksunternehmen erwirkt. Nun ist auf den beiden Inseln lediglich das Abbrennen von „Kleinfeuerwerk“ der Klasse F2 verboten. Zusätzlich gelten wie auch in anderen Gemeinden „Bannmeilen“ um besonders gefährdete Gebäude wie Reetdachhäuser.
Solche 200-Meter-Sperrzonen für privates Feuerwerk gibt es auch um andere sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kinder-, Alten- und Pflegeheime sowie Kirchen, Tankstellen und Holzlager.
Räumliche Einschränkungen für die Böllerei gibt es unter anderem in Lübeck, Elmshorn, Norderstedt und Bad Oldesloe. Timmendorfer Strand (Kreis Ostholstein)) hat das Böllern am Strand verboten, die Gemeinde Stapel (Kreis Schleswig-Flensburg) hat es dort erlaubt und im Ort selbst verboten.
Die Stadt Mölln (Kreis Herzogtum Lauenburg) bittet ihre Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Tierschutzes freiwillig auf das Böllern zu verzichten. Ein Wunsch, dem man sich nur anschließen kann.
Für ein Böllerverbot unterschreiben
Wer für ein künftiges Böllerverbot unterschreiben will, kann das hier, bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), machen. Die DUH und der Deutsche Tierschutzbund kämpfen seit vielen Jahren gemeinsam für ein umfassendes Verbot privater Knallerei. Die Mehrheit der Deutschen ist laut Umfragen inzwischen dafür. Übrigens: Allein das Silvesterfeuerwerk setzt Jahr für Jahr rund 2000 Tonnen Feinstaub frei. Das ist rund ein Prozent der im Gesamtjahr anfallenden Menge.
Wir wünschen allen Tierfreundinnen und Tierfreunden und ihren Schützlingen ein frohes neues Jahr!