Schweinezucht: Keine weiteren Übergangsfristen für die Kastenstände!

Schweinezucht: Keine weiteren Übergangsfristen für die Kastenstände!

Forderungen an Agarministerkonferenz

Massenhaltung in der Schweinezucht: Wann endet die Qual im Kastenstand? Foto: Mark Stebnicki / Pexels

In dieser Woche treffen sich die Agrarminister von Bund und Ländern. Auf der Tagesordnung: eine weitere Verlängerung der Kastenstandhaltung.

Bis 2029 soll die tierschutzwidrige Kastenstandhaltung von Sauen im sogenannten „Deckzentrum“ beendet werden. Sieben Jahre später, 2036, soll sie endlich auch in der sogenannten „Abferkelbucht“ stärker eingeschränkt werden – von bisher 35 auf dann nur noch maximal fünf Tage.

Schon allein diese Übergangsfristen zeigen, wie langsam und inkonsequent der tierschutzpolitische Fortschritt in der Schweinehaltung ist. Schließlich ist längst erwiesen, dass der Kastenstand durch seine Einschränkung der Bewegungsfreiheit starke Verhaltensstörungen und körperliche Erkrankungen bei Sauen auslöst. Schweden (Verbot 1988), Norwegen, Großbritannien und die Schweiz (Verbot 1977) haben die Kastenstandhaltung verboten oder wenigstens stark eingeschränkt. Die 30jährige Übergangsfrist in der Schweiz bis 2007 zeigt aber auch, dass der Tierschutz nicht nur in Deutschland einen langen Atem braucht.

Lobbyisten drängen auf weitere Übergangsfristen

In Deutschland haben es Lobbyisten einmal mehr geschafft, die ohnehin langen Fristen bis 2029 beziehungsweise 2036 erneut in Frage zu stellen. Diese Forderung kommt in dieser Woche auf der Agrarministerkonferenz (AMK, bis 25. September) zur Sprache. Das Ziel ist klar: Der Tierschutz soll weiter warten – in der fadenscheinigen Hoffnung auf einen wirtschaftlichen Vorteil.

Auch die Haltung des Deutschen Tierschutzbundes dazu ist klar: Er lehnt einen weiteren Aufschub ab. Dazu Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes: „Die geltenden Fristen zum Ausstieg aus der Kastenstandhaltung sind seit Jahren bekannt und geben den Betrieben Planungssicherheit. Eine erneute Aufschiebung würde bedeuten, dass Sauen noch länger massiv in ihrem natürlichen Verhalten und ihren Bewegungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Zugleich würden Betriebe, die bereits in den Umbau ihrer Ställe investiert haben, benachteiligt. Der Antrag gehört daher abgelehnt.“

Handlungsbedarf beim Tierschutzgesetz: Kastrationspflicht, Qualzucht, Positivliste für Heimtiere, Anbindehaltung, Tierversuche

Doch die nicht enden wollende Auseinandersetzung um die Kastenstandhaltung in der Schweinezucht ist nicht das einzige Thema, bei dem sich der härtere gesellschaftliche Wind mittlerweile auch im Tierschutz bemerkbar macht. Beim Tierschutzgesetz sperrt sich die aktuelle Bundesregierung gegen jeden Fortschritt und gegen jede Verbesserung. Umso wichtiger ist es auch hier, Farbe zu bekennen. Der Deutsche Tierschutzbund appelliert daher an die Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern, für eine umfassende Überarbeitung des Gesetzes zu stimmen. Auf der To-Do-Liste:

Darüber hinaus appelliert der Deutsche Tierschutzbund angesichts immer häufiger auftretender Stallbrände mit Zehntausenden toten Tieren an die AMK, ihre diesbezüglichen Anstrengungen zu intensivieren. „Wir erwarten, dass die entsprechenden Rechtsvorgaben zu Brandvorbeugung, -bekämpfung und Tierrettung endlich auf den Weg gebracht werden“, sagt Schröder. Auch bei der Entwicklung einer klimaresilienten Landwirtschaft müsse die Tierhaltung stärker berücksichtigt werden. Aus Sicht des Verbandes sollten Fördermittel der Gemeinsamen Agrarpolitik stärker an Klima-, Umwelt- und Tierschutzleistungen ausgerichtet werden.

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