NDR berichtet über Klage des Tierschutzbundes gegen die Bundesrepublik
Besuch unter anderem im Tierheim Mölln
Der Tierschutz, im Grundgesetz als Staatsziel definiert, ist seit Jahren chronisch unterfinanziert. Nun hat der NDR das Thema aufgegriffen.
Die Sendung „Panorama 3“ berichtete am 16. Juni im Dritten Programm des NDR über die Klage des Deutschen Tierschutzbundes gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Vernachlässigung des Tierschutzes. Der NDR besuchte unter anderem das Tierheim Mölln und befragte die Vorsitzende des Tierschutzbundes Schleswig-Holstein zu der Thematik.
Der Tierschutz hat in der Bundesrepublik Verfassungsrang; festgelegt ist dies in Artikel 20a Grundgesetz. Das Land Schleswig-Holstein hat die Unterstützung der Tierheime zum Haushaltsjahr 2025 komplett gestrichen. Wir berichteten über die Klage des Tierschutzbundes am 28. Mai.