Limburg darf Stadttauben das Genick brechen

Limburg darf Stadttauben das Genick brechen

Bürgerentscheid gegen Ratsbeschluss gescheitert – Tierschutzbund droht mit Strafanzeige

Droht in Limburg der Genickbruch: Stadttauben. Foto: Vicky Deshmukh/Pexels

Die Stadt Limburg darf nach einem Bürgerentscheid einen Falkner beauftragen, ihre Taubenpopulation auf archaische Weise zu dezimieren. Der Deutsche Tierschutzbund droht mit einer Strafanzeige.

Die Limburgerinnen und Limburger haben entschieden – und sich damit mehrheitlich auch gegen den Appell des Deutschen Tierschutzbundes gewandt, eine zeitgemäße und humane Eindämmung der Stadttaubenpopulation zu ermöglichen. Im Klartext heißt das: 53,46 Prozent der Bürgerinnen und Bürger der mittelhessischen Kreisstadt befürworten den Genickbruch als Lösung einer angeblichen Taubenplage.

Die Stadt Limburg darf jetzt den umstrittenen Falkner Berthold Geis beauftragen, Tauben in einen Verschlag zu locken und sie dort per Schlag mit einem stumpfen Gegenstand zu betäuben. Anschließend würde Geis, der sich die Rechtmäßigkeit dieser grausamen Methode eigens vom hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigen ließ, den Tieren mit seinen bloßen Händen das Genick brechen.

53 Prozent votieren für Genickbruch

Die Fraktionen von SPD, CDU und FDP samt Bürgermister Marius Hahn (SPD) hatten im vergangenen November beschlossen, nach diesem archaischen „Drehbuch“ ihr subjektiv empfundenes Taubenproblem lösen zu wollen. Und das obwohl anderswo längst humanere und effizientere Methoden angewandt werden, um einer Überpopulation an Stadttauben zu begegnen. Konkret haben nun 7530 wahlberechtigte Limburgerinnen und Limburger dem von Taubenschützer:innen angestrengten Bürgerentscheid gegen diesen Stadtratsbeschluss widersprochen. Sie erfüllten damit auch das notwendige 25-Prozent-Quorum von 6662 Stimmen.

Vor dem Entscheid hatte Katrin Pichl, Fachreferentin für Stadttauben beim Deutschen Tierschutzbund, noch an die Wahlberechtigten appelliert, „den Tauben das Leben zu retten und am 9. Juni mit „Ja“ zu stimmen – für die Aufhebung des Tötungs-Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Es gibt andere, tierfreundliche Mittel und Wege, eine Stadttaubenpopulation in den Griff zu bekommen.“ Appelle wie diesen schlugen zu viele Bürgerinnen und Bürger der hessischen Kleinstadt in den Wind.

Fragwürdiges Infomaterial beeinflusst Bürgerentscheid

Unter anderem wurde ihre Entscheidung auch durch fragwürdiges Infomaterial der Limburger Ratsparteien SPD, FDP und CDU beeinflusst, das nach aktuellem Stand der Wissenschaft mit Unwahrheiten und Legenden arbeitete. Etwa der, dass Stadttauben Krankheiten übertragen oder dass sie mit ihrem Kot Gebäudesubstanz ernsthaft schädigten. Leider waren zu wenige Limburgerinnen und Limburger den besseren Argumenten einer Eindämmung der rund 700 Stadttauben durch betreute Taubenschläge und Ei-Attrappen zugänglich.

„Die Mehrheit der Limburger hat mit ihrer Wahl das Todesurteil für die Tauben besiegelt“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes: „Statt Mitgefühl und Respekt für die verwilderten Haustiere zu zeigen, wurden bestehende Vorurteile im Vorfeld des Bürgerentscheids sogar von den Limburger Stadtfraktionen CDU, FDP und SPD propagiert, um für die Tötung zu werben. Jetzt droht den Tauben ein grausamer, von Hand durchgeführter Genickbruch.“ Schröder stellt klar: „Sobald die erste Taube in Limburg getötet wird, werden wir Strafanzeige gegen die Verantwortlichen stellen.“

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Die geplante Tötung der Stadttauben stellt aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Bereits 2021 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil festgehalten, dass Behörden keine Erlaubnis zur Tötung von Tauben erteilen dürfen, wenn mildere Alternativen zur Verfügung stehen. Das Fazit des damaligen Rechtsstreits gilt für alle Wirbeltiere: Die Tötung darf nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden und auch nur in begründeten Ausnahmefällen, wenn konkrete Gesundheitsgefahren festgestellt und Alternativen umfassend abgeklärt wurden.

Weitere Informationen zu einem tierschutzgerechten Umgang mit dem ausgewilderten Haustier Stadttaube: https://www.tierschutzbund.de/kampagnen/taubenschutzkampagne

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