Landes-SPD fordert Katzenschutzverordnung

Landes-SPD fordert Katzenschutzverordnung

Sozialdemokraten bringen Antrag in den Kieler Landtag ein

Elend der Straßenkatzen. Foto: Deutscher Tierschutzbund

Die SPD-Fraktion im Kieler Landtag fordert die Einführung einer landesweiten Katzenschutzverordnung. Einen entsprechenden Antrag wird die Fraktion in der nächsten Sitzung (20. bis 22. September) auf Initiative ihrer tierschutzpolitischen Sprecherin Sandra Redmann ins Parlament einbringen.

Nach niedersächsischem Vorbild soll die Katzenschutzverordnung eine landesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen umfassen. Eine solche Verordnung hatte der niedersächsische Landtag in Hannover im Juni beschlossen; die Umsetzung durch die Landesregierung steht allerdings noch aus.

Der Kieler SPD-Antrag fordert außerdem eine begleitende Informationskampagne, einen Härtefallfonds für finanzschwache Tierhaltende und sieht zudem Ausnahmetatbestände von der Kastrationspflicht vor. Der Deutsche Tierschutzbund Schleswig-Holstein fordert bereits seit langem eine Katzenschutzverordnung, um dem Elend streunender Katzen zum Beispiel auf Industriebrachen, Bauernhöfen oder Kleingartenanlagen zu begegnen. Mehr als 2000 frei lebende Katzen wurden im vergangenen Jahr zudem von Jägern in Schleswig-Holstein erschossen.

Das vielfältige Leid von Streuner- und Freigängerkatzen ist auch die Begründung, die die SPD-Fraktion für ihren Antrag nennt: Eine landesweite Katzenschutzverordnung diene „dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden, die auf eine hohe Anzahl dieser Katzen zurückzuführen ist. Katzen gehören zu den beliebtesten Haustieren in Deutschland. Leider sind noch immer zahlreiche von ihnen nicht kastriert und vermehren sich als Freigänger unkontrolliert weiter. Die Folge davon sind steigende Zahlen verwahrloster Katzen, die entweder freileben oder in Tierschutzorganisationen abgegeben werden. Das hat die bereits bestehende personelle und finanzielle Überlastung der Tierheime in Schleswig-Holstein weiter forciert.“

Kastrationspflicht bislang nur in Mölln, Ratzeburg und Nordsee-Treene

In Schleswig-Holstein ist es nach Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes derzeit noch den Gemeinden überlassen, ob sie eine Kastrations- und Registrierungspflicht erlassen. Gebrauch davon haben bislang nur Mölln, Ratzeburg und das Amt Nordsee-Treene gemacht; in Lauenburg besteht lediglich eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht.

Der Erfolg des SPD-Antrags im Landtag ist derzeit ungewiss – die schwarz-grüne Landesregierung hält sich zu dem Thema bisher weitgehend bedeckt. Gerade in der CDU-Fraktion scheint es noch Vorbehalte gegen eine umfassende Katzenschutzverordnung zu geben. Und auch die Grünen fordern offiziell bislang nur eine Registrierungspflicht für Katzen und Hunde. Es wird also spannend im Landtag. Und für die Straßenkatzen.

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