Kiel: Landtag fordert Katzenschutzverordnung

Kiel: Landtag fordert Katzenschutzverordnung

Einstimmiger Beschluss von CDU, Bündnis90/Grüne, SPD, FDP und SSW

"Wichtiger Schritt gegen das Katzenleid." Foto: Deutscher Tierschutzbund

Der schleswig-holsteinische Landtag hat die Landesregierung und das zuständige Landwirtschaftsministerium aufgefordert, eine Katzenschutzverordnung aufzusetzen. Es gab keine Gegenstimme.

Jetzt ging es ganz schnell. Nachdem sich am 12. Februar alle befragten Experten bei einer Anhörung zu den Abschusszahlen von Katzen nach dem Jagdgesetz für eine landesweite Katzenschutzverordnung eingesetzt hatten, waren nun auch die Regierungsfraktionen CDU und Bündnis90/Grüne auf den Zug aufgesprungen.

Unter der Überschrift „Landesweite Katzenschutzverordnung – jetzt!“ heißt es in dem am heutigen Freitag einstimmig angenommenen Antrag von SPD, FDP, SSW, CDU und Bündnis90/Grüne:

„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, in Ergänzung zu den bereits
bestehenden Kastrationsaktionen eine landesweite Katzenschutzverordnung zu
erlassen, um den Schutz freilebender und domestizierter Katzen zu verbessern und
die Auswirkungen von wildernden Katzen auf die heimische Tierwelt zu minimieren.
Die Katzenschutzverordnung sollte folgende Maßnahme beinhalten: Eine
Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen, um
eine unkontrollierte Vermehrung und das Entstehen neuer Populationen verwilderter
Katzen zu verhindern. Durch die Verordnung darf das erfolgreiche Kastrationsprojekt
des Landes nicht gefährdet werden.“

Der letzte Punkt war es auch, der dem für Tierschutz zuständigen Landwirtschaftsminister Werner Schwarz (CDU) in seinem kurzen Debattenbeitrag zum Thema wichtig war: „Die zwei Mal jährlich stattfindenden Katzenkastrationsaktionen müssen trotz einer Katzenschutzverordnung fortgesetzt werden. Denn bei der Verordnung geht es ja in erster Linie um die Freigängerkatzen privater Halterinnen und Halter.“ Zur Begründung, dem Antrag nun zuzustimmen, sagte Schwarz, dass er es „als Tierschutzminister nicht mehr ertrage, dem Leid freilebender Katzen im Land zuzusehen“. Er verwies aber auch darauf, dass es sich um ein bundesweites Problem handelt.

Redmann: "Erfahrungen der Kommunen nutzen"

Sandra Redmann, die tierschutzpolitische Sprecherin der SPD, die im September 2023 mit einem ähnlichen Antrag bereits einmal gescheitert war – damals an der schwarz-grünen Regierungsmehrheit – hatte schon vorab darauf verwiesen, dass alle Anzuhörenden im Umwelt- und Agrarausschuss darauf drangen, „dass eine solche Regelung unbedingt kommen muss. Es kann nicht länger Aufgabe der Kommunen sein, diese Verantwortung zu tragen – auch wenn einige bereits mit gutem Beispiel vorangehen. Ihre Erfahrungen müssen genutzt werden, um eine wirksame landesweite Lösung zu schaffen.“

Die Frage ist jetzt: Wie und wann wird die Landesregierung die einstimmige Entschließungsaufforderung des Landtages umsetzen? In Niedersachsen liegt eine beschlossene Katzenschutzverordnung seit dem Frühsommer 2023 auf Eis und wurde bislang noch nicht umgesetzt. Hamburg hat kürzlich ebenfalls eine Katzenschutzverordnung beschlossen; sie wird nach einer Vorlaufzeit am 1. Januar 2026 in vollem Umfang greifen.

Michael Schunck vom SSW verwies in der Debatte auf einen möglichen Stolperstein, der bislang wohl einige Kieler Regierungspolitiker zurückzucken ließ – die sozialen Aspekte für die Katzenhalterinnen und -halter: „Es darf nicht sein, dass sich jemand seine Katzen wegen einer teuren Kastration nicht mehr leisten kann.“

Allerdings steht auch fest, dass zu einer verantwortungsvollen Katzenhaltung seit Jahr und Tag die Kastration der Tiere gehört.

Ellen Kloth: "Wichtiger Schritt gegen das Katzenleid"

„Wir sind heute auf dem Weg, das Leid der freilebenden Katzen zu vermindern, einen erheblichen Schritt weitergekommen“, sagt die Vorsitzende des Tierschutzbundes Schleswig-Holstein, Ellen Kloth: „Besonders erfreulich ist, dass der Antrag im Landtag fraktionsübergreifend einstimmig angenommen wurde. Die landesweite Katzenkastrationsaktion muss unbedingt weiter erhalten bleiben. Sie ist eine wesentliche Säule, um die Population der freilebenden Katzen einzudämmen. Die Zweite Säule ist die Katzenschutzverordnung mit der Kastrationspflicht für Freigängerkatzen. Wir hoffen nun, dass der Beschluss des Landtags auch zügig umgesetzt wird.“

 

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