Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein tritt in Kraft
Meilenstein für den Tierschutz
Der Landtag hatte den Beschluss im Februar 2025 einstimmig gefasst – nun tritt die Katzenschutzverordnung in Kraft.
In Schleswig-Holstein tritt zum 1. Juli 2026 eine landesweite Katzenschutzverordnung in Kraft. Der Deutsche Tierschutzbund und sein Landesverband Schleswig-Holstein begrüßen dies ausdrücklich. Mit der neuen Verordnung werden erstmals im gesamten Bundesland einheitliche Regelungen geschaffen, die das Leid der Straßenkatzen verringern und Tierheime entlasten dürften. Der Deutsche Tierschutzbund sieht darin ein Vorbild für andere Bundesländer und fordert den Bund zur Einführung einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigängerkatzen auf.
Ellen Kloth: "Historischer Erfolg für die Tierschutzvereine in Schleswig-Holstein"
„Für die Tierschutzvereine in Schleswig-Holstein ist dies ein historischer Erfolg“, sagt Ellen Kloth, Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Vorsitzende des Landesverbands Schleswig-Holstein. „Gemeinsam mit unseren Mitgliedsvereinen haben wir seit etwa 15 Jahren für eine landesweite Katzenschutzverordnung gekämpft. Umso größer ist die Freude darüber, dass diese nun umgesetzt wird. Wir sind optimistisch, dass die Verordnung mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen zusammen mit den landesweiten Kastrationsaktionen für Straßenkatzen ihre Wirkung entfalten wird. Diese Maßnahmen können nicht nur das Leid unzähliger Straßenkatzen nachhaltig reduzieren, sondern auch die Tierheime spürbar entlasten.“
Thomas Schröder sieht "Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins" für den Bund
Der Deutsche Tierschutzbund als Dachverband hebt die Vorbildfunktion Schleswig-Holsteins hervor: „Als erstes Flächenland mit einer landesweiten Katzenschutzverordnung übernimmt Schleswig-Holstein eine Vorreiterrolle. Wir hoffen, dass andere Bundesländer und insbesondere der Bund die Signalwirkung erkennen und diesem Beispiel folgen“, sagt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und stellt klar: „Das Leid der Millionen Straßenkatzen in Deutschland könnte die Bundesregierung leicht durch eine flächendeckende, bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen eindämmen.“
Einstimmiger Beschluss des Landtags vom Februar 2025
Im Jahr 2023 wurde der erste Vorstoß zum Erlass einer landesweiten Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein abgelehnt. Die Situation in vielen Tierheimen des Landes verdeutlichte jedoch die Dringlichkeit dieser Maßnahme. Die nun zügige Umsetzung des einstimmigen Landtagsbeschlusses aus 2025 bewerten die Tierschützer als positiv. Die Bearbeitungszeit zwischen parlamentarischem Beschluss und Erlass der Verordnung betrug nur etwas mehr als ein Jahr.
Die zuständige Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) sagte zur Einführung der Katzenschutzverordnung: „Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Mit der Katzenschutzverordnung übernehmen wir Verantwortung und setzen einen einstimmigen Auftrag des Landtags um. Erstmals schaffen wir einheitliche Regelungen für ganz Schleswig-Holstein. Damit stärken wir den Tierschutz, fördern eine verantwortungsvolle Katzenhaltung und tragen dazu bei, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen wirksam einzudämmen."
Sechsmonatige Übergangsfrist für Halter:innen – Kastrationsaktionen bleiben erhalten
Für Katzenhalterinnen und -halter sind die Regeln klar: Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt, muss das Tier ab dem Ende der sechsmonatigen Übergangsfrist kastrieren, per Mikrochip kennzeichnen und bei einem anerkannten Haustierregister – in der Regel Findefix oder Tasso – registrieren lassen. Wohnungskatzen, die das Haus oder die Wohnung nicht verlassen, sind von den Regelungen nicht betroffen.
Wird eine nicht gekennzeichnete Freigängerkatze aufgegriffen und kann die Haltungsperson nicht innerhalb von fünf Tagen ermittelt werden, kann die zuständige Behörde Kennzeichnung, Registrierung und Kastration veranlassen – die entstehenden Kosten trägt die Haltungsperson.
Die jeweils im Frühjahr und Herbst durchgeführten Kastrationsaktionen in Schleswig-Holstein bleiben erhalten.
Vergleichbare Katzenschutzverordnungen gelten bereits in Hamburg (seit 1. Januar 2026), Berlin, Bremen und dem Saarland (dort lediglich für Hotspots). Niedersachsen hatte eine entsprechende Verordnung 2023 zwar beschlossen, bislang aber nicht umgesetzt.

Straßenkatze während einer Kastrationsaktion in Schleswig-Holstein.
Foto: Micki Rosi Richter / Humane World for Animals