Katzenkastration: Herbstaktion startet am 27. Oktober
Geplant ist eine Dauer bis zum 30. November
Wie bereits im Frühjahr wird es keine Deckelung bei Tierarztpraxen geben. Die Katzenschutzverordnung soll im ersten Quartal 2026 kommen.
Es ist wieder so weit: Die Herbstkampagne der Katzenkastrationsaktion steht an. In diesem Jahr wird ab dem 27. Oktober kastriert. Die Aktion wird maximal – das heißt, wenn die Mittel reichen – bis zum 30. November dauern.
Wie schon im Frühjahr wird es wieder keine Deckelung der Kastrationen pro Tierarztpraxis geben. Die zu kastrierenden Katzen müssen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen worden sein. Die Liste mit den teilnehmenden Gemeinden findet sich wieder auf den Seiten der Tierärztekammer. Zudem ist schriftlich zu bestätigen, dass es sich um eine freilebende Katze handelt.
Die Kosten werden in voller Höhe übernommen: Einerseits durch Honorarverzicht der durchführenden Tierärztin bzw. des durchführenden Tierarztes in Höhe von 30 Euro. Die restlichen Kosten von 125 Euro oder 156 Euro werden – je nachdem, ob es sich um einen Kater oder eine weibliche Katze handelt – über den Fonds finanziert. Die Katzen müssen nach Durchführung der Kastration wieder an der Stelle ausgesetzt werden, an der sie eingefangen wurden. Nähere Informationen gibt es auf der Aktionsseite der Tierärztekammer.
NDR-Umweltlotterie Bingo! ist noch einmal an Bord
Für das Jahr 2025 hat das Land Schleswig-Holstein 110.000 Euro für die Kastrationsaktion bereitgestellt. Der Deutsche Tierschutzbund und der Landesverband Schleswig-Holstein beteiligten sich mit 10.000 Euro. Der Landeverband Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes hatte 2024 zusätzlich eine Förderung der NDR-Umweltlotterie „Bingo!“ über 155.000 Euro akquiriert, die für die Herbstaktion 2024 und die Frühjahrs- sowie Herbstaktion 2025 vorgesehen ist. Die teilnehmenden Gemeinden übernehmen weiterhin 50 Prozent der jeweils in der Gemeinde entstandenen Kastrationskosten. Auch Privatpersonen haben die Möglichkeit, sich finanziell an der Aktion zu beteiligen. Die entsprechende Kontonummer wird ebenfalls auf der Aktionsseite der Tierärztekammer genannt.
Auch die Humane World for Animals Deutschland und die Hamburger Bastet-Stiftung unterstützen die Kastrationsaktionen in Schleswig-Holstein weiterhin.
Katzenschutzverordnung soll noch im ersten Quartal 2026 kommen
Die Ende Februar vom Kieler Landtag im Grundsatz beschlossene Katzenschutzverordnung für Schleswig-Holstein soll nach Auskunft der Landesregierung im ersten Quartal 2026 erlassen werden. Allerdings stehen die Konsultationen mit den Tierschutzorganisationen noch aus. Auch der konkrete Inhalt der Katzenschutzverordnung ist noch unbekannt. Die Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Wortlaut:
„Nach Abstimmungsgesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Landesverbände sowie der Veterinärbehörden der Gebietskörperschaften wurde ein Entwurf vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) erstellt. Es werden zeitnah weitere Abstimmungsgespräche folgen.
Anschließend wird ein Anhörungsverfahren durchgeführt, in das insbesondere Tierschutzorganisationen, Jagdverbänden (SIC!) und Vertreterinnen und Vertretern (SIC!) der Tierärzteschaft eingebunden werden. Ein Erlass der Verordnung ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen, der konkrete Zeitpunkt hängt vom Verlauf der weiteren Abstimmungsgespräche und des Anhörungsverfahrens ab.“
Es wird sich zeigen, ob die Landesregierung den ehrgeizigen Zeitplan vor dem Hintergrund, dass es noch keine Gespräche mit dem Tierschutz und anderen Interessenvertretern gab, einhalten kann. Nachbar Hamburg jedenfalls ist auf Kurs, will die Katzenschutzverordnung definitiv zum 1. Januar 2026 einführen.