Katzenkastration: Frühjahrsaktion startet am 23. Februar

Katzenkastration: Frühjahrsaktion startet am 23. Februar

Katzenschutzverordnung soll im zweiten Quartal 2026 in Kraft treten

Straßenkatzen sind verwilderte Hauskatzen und leben meist in großem Elend. Fotos: Deutscher Tierschutzbund

Die Frühjahrskampagne der Katzenkastration startet am kommenden Montag, den 23. Februar 2026. Vorausgesetzt, die Mittel reichen bis dahin aus, soll die Aktion bis maximal zum 22. März andauern.

Wie in den Vorjahren kooperieren Tierschutz, Tierärzt:innen, die beteiligten Kommunen, der Landesjagdverband und das Land Schleswig-Holstein. Die Kastrationskosten werden in voller Höhe übernommen – durch einen partiellen Honorarverzicht der Tierärzt:innen in Höhe von jeweils 30 Euro pro Kastration und durch die Restkostenübernahme durch den Fonds in Höhe von 125 (Kater) oder 156 Euro (Kätzinnen). Voraussetzung ist, dass das Tier in einer der teilnehmenden Gemeinden eingesammelt und dass der entsprechende Antrag ausgefüllt wurde. Der Antrag ist die formale Bestätigung dafür, dass es sich um eine freilebende Katze handelt.

 

Das Land Schleswig-Holstein stellt im Jahr 2026 insgesamt 110.000 Euro für die beiden Aktionen im Frühjahr und Herbst bereit, also jeweils 55.000 Euro. Die teilnehmenden Gemeinden beteiligen sich mit 50 Prozent der Kastrationskosten der in ihrem Gebiet aufgegriffenen Katzen. Der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes beteiligt sich an der Frühjahrsaktion mit 10.000 Euro, der Bundesverband nochmal mit der gleichen Summe. Die Hamburger Bastet-Stiftung beteiligt sich wieder mit 15.000 Euro an der Aktion. Die Förderung durch die NDR-Lotterie Bingo! ist zwar mittlerweile ausgelaufen, aber auch hier fließt noch ein Restbetrag von 15.000 Euro in den Fonds für die Frühjahrskampagne. Dort darf auch privat gespendet werden.

2025 konnten 3.672 freilebende Katzen kastriert werden

Bei den beiden Kastrationsaktionen im vergangenen Jahr konnten insgesamt 3.672 freilebende Katzen kastriert werden – 1.882 im Frühjahr und 1.790 im Herbst.

Ellen Kloth, Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes Schleswig-Holstein, freut sich über die „hohe Anzahl freilebender Katzen“, die im vergangenen Jahr kastriert werden konnten: „Die Tierschützer sind hochmotiviert, diesen Schwung in die Frühjahrsaktion 2026 mitzunehmen und möglichst viele freilebende Katzen einzufangen und anschließend kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die landesweite Kastrationsaktion ist ein Erfolgsmodell, um das Elend der freilebenden Katzen zu vermindern. Damit sich unkastrierte Katzen aus Privathaushalten nicht mit freilebenden Katzen vermehren können, ist es umso wichtiger, dass die vom Landtag beschlossene Katzenschutzverordnung umgesetzt wird. Beides zusammen – landesweite Kastrationsaktion und Katzenschutzverordnung – kann zu einem neuen Erfolgsmodell werden.“

Katzenschutzverordnung soll im zweiten Quartal in Kraft treten

Landwirtschaftsministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) sieht die Kastrationsaktionen als „zentralen Baustein für nachhaltigen Tier- und Artenschutz“. Zugleich laufe inzwischen die Verbändeanhörung zur landesweiten Katzenschutzverordnung. Mit ihr sollten Regelungen für gehaltene Katzen mit Freigang getroffen werden, um die Zuwanderung unkastrierter Tiere zu verhindern und so die Fortpflanzungskette freilebender Katzen wirksam zu unterbrechen, so die Ministerin: „Die Verordnung soll im zweiten Quartal 2026 in Kraft treten. Auch künftig werden die Kastrationsaktionen ein wichtiger Bestandteil dieses Gesamtkonzepts bleiben.“

Straßenkatzen sind keine Wildkatzen!

In Schleswig-Holstein leben älteren Schätzungen zufolge mindestens 75.000 freilebende Katzen, meist auf Industrie- und Agrarbrachen, in Stadtparks und auf Friedhöfen. Die meisten von ihnen leiden unter großem Hunger, viele sind krank, die Lebenserwartung ist gering. Kaum eine freilebende Straßenkatze wird ein, geschweige denn zwei Jahre alt. Katzen in menschlicher Obhut können das zehnfache Alter erreichen.

Nicht zu verwechseln sind freilebende Straßenkatzen mit Wildkatzen, von denen unlängst ein erstes holsteinisches Exemplar im Kreis Herzogtum Lauenburg gesichtet wurde und die in Deutschland schwerpunktmäßig unter anderem im Harz, der Lüneburger Heide und im Schwarzwald leben. Straßenkatzen dagegen sind verwilderte Hauskatzen und daher nicht allein überlebensfähig.

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