Hochzeitstauben – eine grausame Tradition

Hochzeitstauben – eine grausame Tradition

Anfrage an Landesregierung

Um den Anreiz einer Rückkehr zu erhöhen, werden Taubenpärchen gezielt getrennt. Foto: MrGajowy3Teodor/Pexels

Eine Anfrage der FDP-Landtagsabgeordneten Annabell Krämer rückt einen besonders sinnlosen Anachronismus in den Fokus – das „Auflassen“ von Hochzeitstauben.

Letztmals stiegen am 17. September 1988 anlässlich einer Eröffnung von Olympischen Spielen – damals in Seoul – weiße „Friedenstauben“ in den Himmel. Das Ende dieses Brauchs hat einen grausamen Hintergrund. Denn kaum waren die rund 1.200 Tauben an diesem Nachmittag „aufgelassen“ worden, setzten sich einige in die riesige Schale für das Olympische Feuer, das kurz darauf entzündet wurde. Zahlreiche Tauben verbrannten bei lebendigem Leib. Die Tiere taugten im Kontext Olympischer Spiele nun nicht mehr als Friedenssymbol. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) beendete diese Tradition. Tauben werden bei Eröffnungsfeiern seither nur noch choreografisch dargestellt.

Dass Tauben immer zurückfinden ist ein Mythos

Anders sieht es nach wie vor bei Hochzeiten aus. Das Freilassen von Tauben gilt dort häufig immer noch als romantischer Brauch. Es gibt zahlreiche Anbieter, die weiße Ziertauben an Hochzeitspaare „vermieten“ – die Tiere werden am Ort der Eheschließung „aufgelassen“ und sollen dem Mythos entsprechend ihren Weg in den heimatlichen Schlag finden. Weniger bekannt ist, dass die Tauben oft ihren Weg nicht finden. Viele werden von Greifvögeln getötet, andere werden geschwächt irgendwo am Wegesrand aufgefunden und landen dann nicht selten im Tierheim. Dieses Schicksal droht ebenfalls Brieftauben bei Wettbewerben. Auch in Schleswig-Holstein.

Dies war Anlass für die FDP-Landtagsabgeordnete Annabell Krämer, bei der Landesregierung nachzufragen, „wie viele aufgefundene, verletzte oder verendete Tauben, die mutmaßlich aus gewerblichen oder privaten Freilassaktionen (z. B. Hochzeiten) stammen, in den letzten fünf Jahren in Schleswig-Holstein registriert wurden“. Auf diese Frage wusste die Landesregierung mangels Daten nicht zu antworten.

Ministerium zieht sich auf Gesetzeslage zurück

Krämers Frage, „in welchem Umfang Tauben für Hochzeits- oder Eventzwecke in Schleswig-Holstein gewerblich vermietet werden“ und wie diese Praxis tierschutzrechtlich überwacht werde, beantwortete die Landesregierung in Person von Ministerin Cornelia Schmachtenberg (CDU) mit dem Hinweis auf Paragraph 11 Tierschutzgesetz: Demnach müssen Anbieterinnen und Anbieter von Hochzeitstauben eine Erlaubnis des zuständigen Veterinäramtes für das gewerbliche „Zur-Schau-Stellen“ von Tieren vorweisen.

Und, so das Landwirtschaftsministerium weiter: „Die zuständigen Behörden können weitere Auflagen für das Anbieten von Hochzeitstauben bestimmen, wie beispielsweise die Festsetzung von maximalen Entfernungen zwischen Auflassort und Heimatschlag, das Flugverbot bei widrigen Witterungsbedingungen, die Begrenzung der Einsatzhäufigkeit der Tauben oder die Kennzeichnung der Tauben mit Adresse und Telefonnummer.“ Die Überwachung entsprechender Betriebe durch die Veterinärämter erfolge „risikoorientiert“.

Diese Regelungen erachtet das Ministerium auch als ausreichend, eine gezielte Beschränkung oder gar ein Verbot der Verwendung von Tauben für Events wie Hochzeiten komme derzeit nicht in Betracht.

Fragwürdiger "Taubensport" – Taubenpärchen werden auseinandergerissen

Dabei wird der Umgang mit Brief-, Event- und Hochzeitstauben von den Tierschutzverbänden seit langem als anachronistisch und als auf falschen Annahmen basierend kritisiert. Eine besonders grausame Praxis ist es beispielsweise, dass Taubenpaare vor Events oder Wettkämpfen oft getrennt werden, um den Anreiz zur Rückkehr zu erhöhen. Gerade in Zusammenhang mit Hochzeiten kann diese Praxis nur als zynisch betrachtet werden.

Der Missbrauch von Eventtauben passt zur schlechten Behandlung und Missachtung von Stadttauben, die fälschlicherweise oft als Krankheitsüberträger gesehen werden. Nicht wenige von ihnen sind ausgewilderte Brieftauben.

Tauben sollten weder für Events oder Feierlichkeiten missbraucht werden noch im städtischen Raum als „Ratten der Lüfte“ denunziert werden. Wie man Tauben im Fall des Falles helfen kann, ist hier nachzulesen.

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