Herbstkampagne: Katzenkastrationsaktion startet am 26. Oktober
Erste Aktion seit Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung
Die Aktion läuft, so lang der Fonds ausreicht. Längstens jedoch bis zum 22. November.
Am 26. Oktober, dem kommenden Montag, beginnt wieder die herbstliche Kastrationsaktion freilebender Hauskatzen. Sie wird, soweit das zur Verfügung gestellte Geld reicht, bis zum 22. November andauern.
Diese Kastrationsaktion ist die erste seit Inkrafttreten der landesweiten Katzenschutzverordnung im Juli, nach der nach Ablauf einer Übergangsfrist ab 1. Januar auch alle einem Haushalt zugehörigen Katzen mit Freilauf kastriert werden müssen. Die Kastrationsaktionen in Schleswig-Holstein finden seit vielen Jahren jeweils im Frühling und im Herbst statt.
Ellen Kloth: Mit Katzenschutzverordnung und Kastrationsaktionen nimmt Schleswig-Holstein Vorreiterrolle ein
„Die halbjährliche Kastrationsaktion für freilebende Katzen ist ein unverzichtbarer Beitrag, um das Leid unkontrollierter Populationen zu lindern und die Gesundheit freilebender Katzen nachhaltig zu verbessern“, sagt Ellen Kloth, Vorsitzende des Landesverbandes Schleswig-Holstein des Deutschen Tierschutzbundes: „Im Zusammenspiel mit der seit Juli geltenden Katzenschutzverordnung wird effektiv dazu beigetragen, die unkontrollierte Vermehrung weiter einzudämmen. Der Druck auf den Bestand freilebender Katzen wird verringert und das Tierwohl gestärkt. Mit beiden Maßnahmen nimmt Schleswig-Holstein erfreulicherweise eine Vorreiterrolle im Sinne des Tierschutzes ein.“
Das Land bezuschusst die Aktion mit 110.000 Euro, die Tierärztinnen und Tierärzte verzichten je Kastration auf 30 Euro ihres Honorars. Der Deutsche Tierschutzbund trägt insgesamt 20.000 Euro bei – je zur Hälfte vom Bundesverband und vom Landesverband Schleswig-Holstein. Die Kastrationskosten werden aus diesem Fonds voll gedeckt. Ist er leer, endet die Aktion. Wer selbst etwas für die Aktion spenden will, findet das Spendenkonto auf der Aktionsseite der Tierärztekammer Schleswig-Holstein.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion und die Übernahme der Behandlungskosten ist, dass die Katzen während des Aktionszeitraums in einer teilnehmenden Gemeinde gefangen wurden. Im Mittelpunkt stehen Orte, an denen sich besonders viele freilebende Katzen aufhalten. Auskunft über solche Schwerpunkte geben die zuständigen Gemeinden und örtlichen Tierschutzvereine. Die Fängerin oder der Fänger muss einen vorbereiteten Vordruck ausfüllen und unterschreiben. Damit wird bestätigt, dass es sich tatsächlich um eine freilebende Katze handelt. Eine Liste der teilnehmenden Orte und die Vordrucke finden sich hier.