Hamburg beschließt Katzenschutzverordnung
Ab 2026 müssen alle freilaufenden Katzen kastriert werden

Es wird einsam um Schleswig-Holstein. Nach Bremen und Niedersachsen hat nun auch Hamburg eine Katzenschutzverordnung beschlossen.
Hamburg führt eine Katzenschutzverordnung ein. Ab Januar 2026 müssen alle Freigänger- und Straßenkatzen gechippt, registriert und kastriert werden. Das hat der Senat der Freien und Hansestadt in der vergangenen Woche beschlossen. Das ist umso bemerkenswerter, als Hamburg bislang zu den Bundesländern zählte, die noch überhaupt keine Regelung hatten.
Damit steigt der Druck auf Schleswig-Holstein, als letztes nordwestdeutsches Land endlich auch eine flächendeckende Katzenschutzverordnung einzuführen. Neben Hamburg hat nämlich auch Niedersachsen 2023 eine entsprechende Regelung verabschiedet, allerdings noch nicht umgesetzt. Bremen verfügt seit langem über eine Katzenschutzverordnung in seinen beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven.
Rund 10.000 Straßenkatzen in Hamburg
„Katzen leiden leise. Nur wenige Menschen wissen, dass es auch in Hamburg Tausende Streunerkatzen gibt, die versteckt auf Hinterhöfen und in Gewerbegebieten leben“, sagt Lisa Marie Otte, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft: „Sie sind oft unterernährt und krank. Für das Wohl dieser Tiere ist die Hamburger Katzenschutzverordnung, die auf unserer Initiative in der Bürgerschaft beruht, ein wichtiger Schritt.“ Die Anzahl wild lebender Straßenkatzen wird in der Hansestadt auf rund 10.000 geschätzt (Schleswig-Holstein: mindestens 75.000).
Die Kastration soll in Hamburg ab einem Alter von fünf Monaten verpflichtend sein. Die Kosten für Kastration und Chip von Hamburger Freigängerkatzen tragen die Halterinnen und Halter. Verantwortungsvolle Katzenhalter*innen sind dieser eigentlich selbstverständlichen Pflicht längst nachgekommen. Auch die von der Stadt unterstützten Kastrationsaktionen des Hamburger Tierschutzvereins (HTV) für wildlebende Straßenkatzen sollen fortgeführt werden.
„Endlich ist es soweit“, freut sich Janet Bernhardt, Vorsitzende des HTV: „Seit Jahren kämpfen wir gegen das Leid der Straßenkatzen, indem wir die frei lebenden Tiere einfangen, kastrieren und an betreuten Futterstellen weiterversorgen. Aber solange unkastrierte Freigängerkatzen aus privaten Haushalten immer weiter zur Vermehrung beitragen, ist dies ein Kampf gegen Windmühlen.“
Druck auf Schleswig-Holstein wächst
In Schleswig-Holstein ist es derzeit noch die schwarz-grüne Landesregierung, die sich seit Jahren den Forderungen des Tierschutzes, aber auch der Opposition aus SPD, SSW und FDP widersetzt, eine landesweite Katzenschutzverordnung einzuführen. Im September 2023 war eine entsprechende Abstimmung im Kieler Landtag an den Stimmen von CDU und Grünen gescheitert. Das Thema liegt derzeit bei den Kommunen und Landkreisen; aktuell gibt es aktive Katzenschutzverordnungen nur in Itzehoe, Kellinghusen (beide seit 2024), Mölln und Ratzeburg. In Lauenburg besteht nur die Pflicht zu Kennzeichnung und Registrierung. Das Amt Nordsee-Treene hat die bestehende Verordnung wegen angeblicher Nichtbefolgung im ländlichen Raum auslaufen lassen.
Es darf aber davon ausgegangen werden, dass im Lichte der Hamburger Entscheidung die Debatte auch in Schleswig-Holstein wieder an Fahrt aufnimmt. Denn die Argumente der Gegner werden dünner und dünner. Das Abschieben der Verantwortung auf Kommunen und Landkreise hat einen ineffizienten Flickenteppich zur Folge.
Deutscher Tierschutzbund fordert bundesweite Regelung
„Auch wenn jede einzelne Kommune mit Katzenschutzverordnung ein Gewinn für den Tierschutz ist, bleibt es bundesweit gesehen noch ein Flickenteppich“, sagt Dr. Dalia Zohni, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. Unkastrierte Katzen machten nicht an Gemeindegrenzen Halt: Um das Problem anwachsender Katzenpopulationen wirklich einzudämmen, braucht es eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen sowie eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht auf Bundesebene!" Für den Hamburger Katzenschutz sei die jetzt erlassene Verordnung aber ein „großer Erfolg“, so Zohni.
Wer für eine Katzenschutzverordnung auch in Schleswig-Holstein und eine finanzielle Unterstützung der Tierheime unterschreiben will, kann das hier tun.