Geben Sie dem Tierschutz am 08. Mai Ihre Stimme!

Geben Sie dem Tierschutz am 08. Mai Ihre Stimme!

Am 08. Mai wird in Schleswig-Holstein gewählt. Geben Sie dem Tierschutz und den Tieren Ihre Stimme. Wir haben die Partien zu Ihren Positionen befragt, nachfolgenden finden Sie eine Übersicht der Fragen und Positionen der einzelnen Landtagsparteien.

Ist ihre Partei dafür, dass die landesweite Kastrationsaktion weitergeführt wird, dies zweimal jährlich (Frühjahr/ Herbst) und würde Ihre Partei die dafür notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stellen?
CDU

Ja, dieses bisher sehr erfolgreiche Programm der Katzenkastration wird von der CDU auch weiterhin für gut befunden.

Bündnis 90, die Grünen

Ja. Wir haben die landesweite Kastrationsaktion schon in der vergangenen Wahlperiode auf den Weg gebracht und werden sie auch künftig fortsetzen.

SSW

Der SSW hat die landesweite Katzen-Kastrationsaktion von Anfang an politisch mitgetragen und im Haushalt mit unterstützt. Prinzipiell halten wir eine Weiterführung der Aktion durchaus für sinnvoll. Inwieweit die Aktion zweimal jährlich durchgeführt werden sollte, müsste politisch entschieden werden, nach einer entsprechenden Evaluation. Erst danach können wir politisch bewerten, inwieweit die Aktion gegebenenfalls zweimal jährlich durchgeführt werden sollte.

FDP

Ja, wir Freie Demokraten wollen das Programm zur Kastration von freilebenden Katzen ausweiten und sprechen uns in unserem Wahlprogramm klar dafür aus.

SPD

Ja. Die unkontrollierte Fortpflanzung von Katzen mit Freilauf und freilebenden Katzen führt zu unnötigem Tierleid. Wildlebende Katzen leiden unter einer Vielzahl von Krankheiten und sind oft in einem erbärmlichen Zustand. Deshalb halten wir es für notwendig, dass die Kastrationsaktion weitergeführt wird. Dafür müssen die notwendigen Mittel bereitgestellt werden.

Ist Ihre Partei dafür, dass das Förderprogramm zu baulichen Maßnahmen in Tierheimen und Wildtierauffangstationen fortgesetzt wird und dafür die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden?
CDU

Ja, wir sind auch weiterhin bereit die Tierheime finanziell zu unterstützen

Bündnis 90, die Grünen

Ja. Insbesondere in Folge der Corona-Pandemie ist die Zahl der Tiere, um die sich die Tierheime in Schleswig-Holstein kümmern müssen, noch einmal gestiegen. Damit steigt zusätzlich zu den teilweise massiven Sanierungs-bedarfen auch der Bedarf nach räumlicher Erweiterung. Wir wollen die Tierheime und Wildtierauffangstationen auch künftig bei den notwendigen Baumaßnehmen finanziell unterstützen.

SSW

Es hat sich gezeigt, dass die kommunalen Zuwendungen und Spenden nicht ausreichen, um Tierheime auskömmlich zu finanzieren. Dadurch hat sich bei vielen Tierheimen zusätzlich ein Investitionsstau gebildet. Der SSW hat seinerzeit als erste Fraktion im Landtag einen Antrag eingebracht zur finanziellen Unterstützung der Tierheime – mit Erfolg. Wir treten dafür ein, dass das Land diese Unterstützung verstetigt.

FDP

Ja, wir Freie Demokraten wollen die Tierheime und die Wildtierstationen weiter stärken und die von uns initiierten Förderungen im Landeshaushalt verstetigen

SPD

Ja. Die SPD ist der Auffassung, dass die Zustände vieler existenziell bedrohter Tierheime zügig verbessert werden müssen. Wir haben in den vergangenen Haushaltsverhandlungen immer wieder mehr Geld für die betroffenen Einrichtungen gefordert. Leider haben CDU, Grüne und FDP unsere Anträge wiederholt abgelehnt. Auf Bundesebene hat die SPD für eine unkomplizierte finanzielle Coronahilfe für Tierheime gesorgt. Zudem haben wir dafür gesorgt, dass es in Schleswig-Holstein im Rahmen einer Fundtierrichtlinie endlich angemessene Regelungen für herrenlose Tiere gibt. Sie bedeuten oft einen finanziellen Kraftakt für Tierheime und Wildtierauffangstationen. Diese Arbeit muss angemessen honoriert werden.

Ist Ihre Partei für eine bundesweite Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht von Hunden und Katzen und würde eine entsprechende Bundesratsinitiative ergreifen?
CDU

Ja, weil dadurch u.a. die Halterauffindung bei ausgesetzten Tieren erleichtert wird

Bündnis 90, die Grünen

Ja. Wir setzen uns für eine bundesweite Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen ein, um Fundtiere ihren Besitzer*innen zuordnen zu können. Auch zur Bekämpfung des zunehmenden illegalen Welpenhandels ist eine Registrierungspflicht ein sinnvolles Instrument.

SSW

Eine Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht bei Hunden und Katzen halten wir durchaus für angebracht. Dies schafft Transparenz in Bezug auf Tier und Halter:innen. Zudem ermöglicht es insbesondere bei entlaufenen Tieren/Fundtieren eine schnelle Rückverfolgung und entlastet somit die Tierheime. Eine solche Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht ist bundesweit durchaus sinnvoll, es sollte dann aber auch länderübergreifend einheitlich aufgebaut sein.

FDP

Ja, für Hunde befürworten wir Freie Demokraten eine bundesweite Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht und unterstützen die geplanten Maßnahmen des Bundes (vgl. Koalitionsvertrag) dementsprechend.

SPD

Ja. Wir sind für eine bundesweite Regelung zur Registrierung und Kennzeichnung von Hunden und Katzen. Denn wären alle Hunde und Katzen registriert, könnten Halter zum Beispiel beim Auffinden von Fundtieren sofort ermittelt werden. Vermisste Tiere wären schnell wieder zu Hause und die Kosten für Tierheime und Kommunen würden sich ebenfalls in Grenzen halten. Eine Registrierung und Kenn-zeichnung bringt somit mehr Transparenz im Bereich der Tiergesundheit, des Tierschutzes oder auch mehr Rechtssicherheit bei Fundtieren. Daher unterstützen wir die Vereinbarung der Ampel, die Registrierung und Kennzeichnung von Hunden obligatorisch zu machen

Wird Ihre Partei ein Verbot des illegalen Welpenhandels im Internet und des Verkaufs von Tieren auf Internetplattformen und digitalen Verkaufsbörsen anstreben und würde sie eine entsprechende Bundesrats-initiative ergreifen?
CDU

Ja, dazu hat bereits die damalige CDU-Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner, aufgerufen

Bündnis 90, die Grünen

Ja. Wir haben in dieser Wahlperiode bereits eine Bundesratsinitiative zur Regulierung des gesamten Online-Tierhandels auf den Weg gebracht. Wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, den illegalen Welpenhandel zu unter-binden und eine entsprechende Regulierung zu erreichen.

SSW

Gerade in Zeiten von Corona hat sich gezeigt, dass der Internethandel mit Tieren enorm zugenommen hat. Die Quellen, Herkunftsnachweise, Identitätsprüfung oder Rückverfolgbarkeit der Tiere und Händler sind dabei kaum bis gar nicht kontrollierbar. Auch inwieweit der/die Käufer*in geeignet ist, entsprechende Tiere zu halten ist in manchen Fällen zu hinterfragen. Daher sehen wir die Notwendigkeit, solche Räume im Internet stärker zu regulieren, gleichwohl ist der Ansatz dies zu tun praktisch nur schwer umsetzbar.

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass der Bund die Einführung einer verpflichtenden Identitätsprüfung beim Onlinehandel mit Heimtieren zügig auf den Weg bringt.

SPD

Ja, wir streiten schon seit mehreren Jahren für einen besseren Schutz der Tiere beim Onlinehandel. In einem Antrag haben wir unter anderem eine bundesweite rechtliche Regelung des Onlinehandels gefordert, bei der der anonyme Verkauf von Tieren im Internet verboten wird. Das Anbieten von Tieren muss nach Tierschutz-standards geregelt werden. Um dies sicherzustellen fordern wir eine bundeseinheitliche Zertifizierung sowie Sachkunde- prüfungen für Verkäuferinnen und Verkäufer sowie Verkaufsportale. Denn heute ist es für Käufer*innen schwer zu erkennen, ob sie an schwarze Schafe geraten. Leider ist der illegale Tierhandel zu einem lukrativen Geschäft geworden. Dagegen werden wir etwas tun. Denn die Tiere bedürfen dringend unseres Schutzes. Wir begrüßen, dass die Ampel-Koalition in Berlin auch dieses Thema bereits in den Blick genommen hat.

Wird Ihre Partei Maßnahmen zur Eindämmung des Phänomens „Animal Hoarding“ ergreifen?
CDU

Ja, wir unterstützen Projekte zur Prävention von "Animal Hoarding" und sensibilisieren Behörden und Öffentlichkeit

Bündnis 90, die Grünen

Ja. Insbesondere in einer Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, ggf. auch für weitere Haustiere sehen wir eine gute Möglichkeit, zunächst einmal transparente Kenntnis von Personen zu erhalten, die (zu) viele Tiere halten. In einem weiteren Schritt möchten wir die Quote der Tierschutzkontrollen im Land weiter erhöhen.

SSW

Das „Animal Hoarding“ ist das zwanghafte Sammeln von Tieren in großer Anzahl und ist eher ein Ausdruck einer krankhaften Handlung und falsch verstandener Tierliebe. Eine bezifferbare Größe für das „Animal Hoarding“ gibt es so nicht. Um einen Verstoß festzustellen, werden andere Faktoren herangezogen, die dann rechtlich zu bewerten sind. Soll heißen, ausschlaggebend ist die Art der Haltung oder ob eine Verletzung der Fürsorgepflicht vorliegt und inwiefern dabei Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen werden. Erst bei einer solchen Feststellung kann gegen entsprechende Verstöße ordnungsrechtlich vorgegangen werden. Gleichwohl sehen wir das Problem, dass häufig zu spät eingeschritten wird. Da es sich um ein krank- und zwanghaftes Vorgehen handelt, ist es schwer, bereits im Vorfeld gegen das Horten von Tieren einzuschreiten oder Maßnahmen zu ergreifen.

FDP

Ja. Wir werden gemeinsam mit den Tierschutzvereinen, den Kommunalen Landesverbänden und weiteren Beteiligten entsprechende Maßnahmen erörtern und umsetzen. Unter anderem setzen wir Seite 2 von 2 uns für ein Heimtierzuchtgesetz ein und werden die Tierheime weiterhin finanziell unterstützen. Die von uns geforderte Steuerfreistellung (vgl. Frage 7) soll auf den ersten Hund begrenzt sein, denn es darf keine finanziellen Erleichterungen für Animal Hoarding geben

SPD

Ja, auch dieser Bereich muss dringend geregelt werden und er war Teil unserer SPD-Landtags- initiativen. Laut Fachleuten nimmt die Zahl der besonders schweren Fälle der „Tiersammelwut“ zu. Das belastet die Tierheime in ganz Schleswig-Holstein. Sie sind sehr pflegebedürftig und brauchen medizinische Versor-gung. Oft ist das Elend dieser Tiere unbeschreiblich groß. Tierheime, Mitarbeiter*innen und die vielen ehrenamtlichen Helfer*innen müssen dringend bei der Aufnahme und Versor-gung dieser Tiere unterstützt werden. Unter anderem werden wir ein Landesveterinäramt einrichten, um zuverlässige, für das ganze Land gültige Richtlinien und Standards sicherzustellen. Des Weiteren werden wir Gespräche mit dem Runden Tisch Tierschutz zu diesem Thema führen, um gemeinsam über wirksame Lösungen zu berate

Ist Ihre Partei für einen Sachkundenachweis zur Haltung von Exoten und für eine Negativliste zur Exotenhaltung?
CDU

Ja, mit der Landtagsdrucksache 19/2856 haben die Koalitions- fraktionen die Landesregierung bereits gebeten; eine entsprechende Bundesrats-initiative zu starten. Illegalen Tierhandel wollen wir stoppen. Dazu wollen wir vermehrte Kontrollen und härtere Strafen für illegale Tierhändler einführen. Darüber hinaus setzen wir uns auf Bundes- und EU-Ebene dafür ein, den Onlinehandel von Tieren und Wildtieren weiter zu regulieren und Verstöße stärker zu ahnden.

Bündnis 90, die Grünen

Ja. Eine Bundesratsinitiative mit ähnlichem Ziel wurde bereits in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht. Die Einführung eines entsprechenden Sachkundenachweises haben wir darin bereits gefordert. Wir möchten uns in der kommenden Wahlperiode auch für die Einführung einer Negativliste einsetzen.

SSW

Ein generelles Verbot für die Haltung sogenannter „Exoten“ kann es auch Sicht des SSW nicht geben. Es handelt sich bei „Exoten“ um Tiere, die auf besondere Lebensräume oder Nahrung angewiesen sind. Der Begriff „Exoten“ definiert keine bestimmten Tierarten, daher ist eine generelle Aussage hinsichtlich Positiv- oder Negativliste oder Sachkundepflicht schwer zu treffen. Unwissenheit darf nicht dazu führen, dass Tiere unnötiges Leid oder Qualen erfahren. Daher halten wir es für sinnvoll, die Haltung bestimmter Tierarten nur mit einem entsprechenden Sachkundenach-weis zu erlauben. Wir sehen aber ergänzend den Bedarf, den Handel mit exotischen Tieren stärker zu reglementieren und einzuschränken. Ähnlich wie mit dem Online-Handel verhält es sich mit den rechtlichen Voraussetzungen für ein Handelsverbot solcher Wildtiere. Globaler Handel, internationale artenschutzrechtliche Voraussetzungen und unbekannte Tierarten sind komplexe Themen, die es dafür unter einen Hut zu bringen gilt. Die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen ist eine Herausforderung. Aber aus tier- und artenschutzrechtlicher Sicht sehen wir die Notwendigkeit Wildtierimporte und -exporte näher zu regulieren.

FDP

Wir Freie Demokraten setzen uns für ein Heimtierzuchtgesetz ein, um die Sachkunde von Tierhaltern und Tierzüchtern zu stärken. Zudem unterstützen wir den Bund bei der im Koalitionsvertrag vereinbarten Aktualisierung der Leitlinien für Tierbörsen und der Erarbeitung einer Positivliste für Wildtiere, die nach einer Übergangsfrist noch in Zirkussen gehalten werden können

SPD

Ja. Wir fordern schon seit Jahren eine verpflichtende Sachkunde-prüfung für Verkäufer*innen, einschließlich aller Verkaufs-portale mit einheitlichen Kriterien und standardisierten Überprüfungen. Tierbörsenleitlinien sollten durch eine rechtsverbindliche, bundes-weit einheitliche Verordnung ersetzt werden. Leider ist die Nachfrage an sogenannten exotischen Arten viel zu hoch. Die Pflege und Haltung muss artgerecht sein, um den Tierschutz einhalten zu können. Viel zu oft landen Exoten in Tierheimen, weil die Besitzer nicht ausreichend geschult waren. Wir wollen, dass künftig nur solche Arten in den Handel gelangen, die gut gehalten werden können und in ihren Herkunftsländern nicht gefährdet sind. Denn auch Deutschland und Europa tragen mit dazu bei, dass mehr und mehr Arten in ihren Ursprungsländern gefährdet sind.

Ist Ihre Partei für eine dahingehende Änderung des Kommunalabgabengesetzes, dass die Haltung des 1. Hundes von der Hundesteuer befreit ist?
CDU

Nein, die CDU ist der Auffassung, dass diese Entscheidung in kommunaler Hoheit verbleiben soll. Nur vor Ort kann und wird mit Augenmaß und Bügerbeteiligung passgenau entschieden.

Bündnis 90, die Grünen

Nein. Mit jedem Hund, der gehalten wird, gehen auch für die Kommunen zusätzliche finanzielle Aufgaben einher. Diese sollen von den Kommunen auch weiterhin sachgerecht erfüllt werden können.

SSW

Die Hundesteuer ist ein stark diskutiertes Thema. Im Sinne des Grundgesetzes ist die Hundesteuer eine örtliche Aufwandsteuer, welche vornehmlich ordnungspolitischen Zielen dient. Sie gehört zu den Gemeindesteuern, das heißt, jede Gemeinde kann selbst entscheiden, welche Regelung sie diesbezüglich trifft. Als Rechtsgrundlage für die Erhebung dient die jeweilige Hundesteuersatzung, die ihrerseits auf dem jeweiligen Kommunalabgabengesetz des Bundeslandes beruht. In diesen Satzungen wird festgelegt, wie hoch die Steuersätze sind und welche Befreiungs- und Ermäßigungsmöglichkeiten es gegebenenfalls gibt. Manch einer mag sich an den teilweise erheblich variierenden Steuersätzen stoßen und diese als ungerecht empfinden. Es obliegt aber der jeweiligen Gemeindevertretung, dies festzulegen. Durch den Wegfall der Hundesteuer würden den Gemeinden Einnahmen verloren gehen, die kompensiert werden müssten. Eine Bevormundung der Gemeinden über die Ausgestaltung der Hundesteuer-satzung lehnen wir ab.

FDP

Ja. Der Hund ist das einzige Haustier, dessen Haltung als Luxusgut versteuert wird. Wir Freie Demokraten halten das für nicht zeitgemäß und fordern die landesweite Abschaffung der Hundesteuer für den ersten Hund im Haushalt.

SPD

Nein. Die Erhebung der Hundesteuer ist Teil der kommunale Selbstver- waltung. Das Einkommen an der Hundesteuer steht der Gemeinde zu, in deren Bereich der Hund gehalten wird. So können Aufgaben, wie beispiels-weise die Beseitigung von Hundekot, finanziert werden. Als SPD sind wir der Auffassung, dass die Kommunalpolitiker *innen vor Ort die Frage, ob Hundebesitzer*innen von der Hundesteuer (partiell) befreit werden sollten, am besten einschätzen können.

Ist Ihre Partei für die Aufnahme des Tierschutzes in den Lehrplänen des Landes Schleswig-Holstein?
CDU

Ja, zu einer guten Allgemeinbildung gehört auch der Tierschutz, zumal er seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert ist

Bündnis 90, die Grünen

Ja. An den Schulen wollen wir mehr Kenntnisse über den Tierschutz vermitteln und diesen Bereich in den Fachanforderungen stärken. Wir setzen uns dafür ein, dass in Bildungsangeboten der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein der Aspekt Tierwohl bzw. tiergerechte Haltung sogenannter Nutztiere stärker berücksichtigt wird. In der Ausbildung und Fortbildung der Gastronomie, bei Bäckereien und Konditoreien sollen in den Berufsschulen in Absprache mit den Kammern auch vegetarische oder vegane Alternativen kennengelernt werden.

SSW

Eine aktive Umweltbildung und -pädagogik sowie Tierschutz sind notwendig, um ein höheres Umweltbewusstsein sowie das Verständnis für Belange des Tierschutzes zu stärken. Dieses im Rahmen des Unterrichts einzupflegen, halten wir für sinnvoll. Jedoch sollte dies dann nicht separat gesehen werden. Vielmehr halten wir es für angebracht, dass auch Ethik, Biodiversität, Umweltbildung und Nachhaltigkeit in einen solchen Rahmen gehören, um Kindern und Jugendlichen eine ganzheitliche Sicht auf die Problemstellungen zu geben

FDP

Wir Freie Demokraten wollen die allgemeine Tierschutzbildung voranbringen, auch unter Einbeziehung der Tierheime und anderer Tierschutzzentren als außerschulische Lernorte. Die Bildungsarbeit von Tierparks, zoologischen und botanischen Gärten wollen wir unterstützen.

SPD

Ja. Das Schulgesetz verpflichtet die Schulen in § 4 unter anderem dazu, „an der Erhaltung der Lebensgrundlage von Pflanzen, Tieren und Menschen mitzuwirken“. Bei der Neufassung der Fachanforderungen (der früheren Lehrpläne) für die einschlägigen Fächer wurde dieser Gedanke umgesetzt. Sollten in näherer Zukunft die Fachanforderungen überarbeitet werden, wollen wir prüfen, inwiefern der Natur- und Tierschutz stärker berücksichtig werden muss. Darüber wollen wir mit den Verbänden, die sich in diesem Bereich engagieren, ins Gespräch kommen.

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