Freilebende Katzen: Deutscher Tierschutzbund fordert Kastrationspflicht

Freilebende Katzen: Deutscher Tierschutzbund fordert Kastrationspflicht

„Eines der größten unbemerkten Tierschutzprobleme“

Das Elend freilebender Katzen ist meist erst auf den zweiten Blick erkennbar. Foto: Deutscher Tierschutzbund

Der ineffektive Flickenteppich aus kommunalen Kastrationsverordnungen hat versagt. Ein bundesweites Problem braucht eine bundesweite Lösung.

In Schleswig-Holstein ist gerade die diesjährige Frühjahrsaktion zur Katzenkastration zu Ende gegangen. So sehr derartige Kampagnen zu begrüßen sind – letzten Endes sind sie nicht mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein.

Denn die Situation der freilebenden Katzen hat sich nach Überzeugung des Deutschen Tierschutzbundes „zu einem der größten unbemerkten Tierschutzprobleme in Deutschland“ entwickelt. Allein in Schleswig-Holstein sollen mindestens 50.000 , eher 75.000 Katzen buchstäblich auf der Straße und auf Agrar- oder Industriearealen leben. Ein sehr hartes Leben.

Die Tierheime sind längst nicht mehr in der Lage, die Tiere aus eigener Kraft zu versorgen und zu kastrieren. Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher eine bundesweit einheitliche Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für freilebende Katzen wie auch haushaltsangehörige Freigängerkatzen.

Der vor zehn Jahren in das Tierschutzgesetz eingefügte Paragraph 13b zum Schutz freilebender Katzen hat nicht zu einer Entspannung der Situation, sondern zu einem ineffektiven Flickenteppich aus kommunalen Kastrationsverordnungen geführt. Der Paragraph 13b des Tierschutzgesetzes ermächtigt die Landesregierungen, Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen zu erlassen. Mit der Begründung, bei der Situation der Straßenkatzen handele es sich nicht um ein verbreitetes, sondern vielmehr um ein regional unterschiedlich ausgeprägtes Problem, haben die meisten Bundesländer ihre Ermächtigung auf die jeweiligen Kommunen übertragen.

Nur in zwölf Prozent der Gemeinden gilt eine Kastrationspflicht

Bis heute haben insgesamt nur etwa zwölf Prozent aller deutschen Gemeinden eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen erlassen. Entweder auf Basis des Tierschutzgesetzes oder auf Basis des Ordnungsrechtes. Das Leid der freilebenden Katzen hat in dieser Zeit zugenommen – Tendenz weiterhin steigend.

Die einzige, landesweit umgesetzte Kastrationspflicht gilt derzeit in Berlin; in Niedersachsen ist sie seit vergangenem Jahr beschlossen, aber noch nicht umgesetzt. Schleswig-Holstein diskutiert eine Kastrationspflicht, doch die schwarz-grüne Landesregierung lehnt sie bislang ab.

Infoseite des Deutschen Tierschutzbundes zu freilebenden Katzen und zur Katzenkastration

 

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