Fischotter in Bayern darf nicht mehr gejagt werden
Deutsche Umwelthilfe und BUND Bayern gewinnen in Eilverfahren
Umwelthilfe und BUND erwirken vor Gericht eine wichtige Atempause für den gefährdeten Fischotter.
Der Fischotter darf in Bayern vorerst nicht mehr bejagt werden. Das entschied in einem Eilverfahren der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BUND Naturschutz in Bayern. Damit gewinnt der bedrohte und unter strengem Schutz stehende Fischotter mindestens eine Atempause.
Hintergrund war eine angebliche Gefährdung von gewerblichen Fischteichen in Bayern durch den Fischotter. Immer wieder war es in der Vergangenheit zu Tötungen der gefährdeten Tierart gekommen. Gedeckt war das durch eine Ausnahmeverordnung der Bayerischen Staatsregierung.
Umweltverbände mahnen Ausgleich zwischen Teichwirtschaft und Naturschutz an
Der bedrohte Fischotter darf in Bayern nun vorerst nicht mehr mittels Lebendfangfallen, unter Zuhilfenahme von Nachtsichttechnik und künstlichen Lichtquellen gefangen und getötet werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Eilverfahren zur Normenkontrolle der DUH und des BUND Naturschutz Bayern gegen die Änderungen der jagdrechtlichen Ausnahmeverordnung (GVBI. 2024, S. 397) entschieden. Damit ist die Jagd auf den Fischotter an bayerischen Teichen bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren untersagt.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, argumentiert, die Bayerische Staatsregierung sollte als Konsequenz des Urteils „statt Gräben zwischen Naturschutz und Teichwirtschaft zu vertiefen“ endlich wirksame Maßnahmen zum Schutz von Natur und Teichwirtschaft umsetzen. Müller-Kraenner nennt unter anderem Ablenkteiche, Schutzzäune und Vergrämung als wirksame Maßnahmen. Auch müssten „ökologische Leistungen der Karpfenteichwirtschaft besser honoriert“ werden: „Jagdminister Aiwanger und Fischereiministerin Kaniber müssen jetzt einsehen, dass die tierquälerische Tötung einer streng geschützten Art keine Konfliktlösung sein kann“, sagt der DUH-Geschäftsführer. Stattdessen müssten Gewässerlebensräume so renaturiert werden, dass sie dem Fischotter genug Nahrung und Lebensraum bieten, um nicht auf künstliche Nahrungsquellen auszuweichen.
"Bayern kann sich nicht über Artenschutz hinwegsetzen"
„Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts, es ist in den wesentlichen Punkten unserer Argumentation gefolgt“, sagt Christine Margraf, Leiterin des Naturschutzreferats beim BUND Bayern: „Auch die Bayerische Staatsregierung kann sich nicht einfach über europäisches Artenschutzrecht hinwegsetzen. Verluste in der Teichwirtschaft haben viele Ursachen und nehmen nicht zuletzt durch die Klimakrise immer mehr zu.“ Statt sich mit unwirksamen Maßnahmen auf den Sündenbock Fischotter zu versteifen, brauchen die Teichwirte aus Margrafs Sicht praxisnahe Unterstützung im Rahmen der geltenden Gesetze.
Der Streit um den Fischotter in Bayern erinnert an die Auseinandersetzung um den Wolf, den die Bundesregierung jüngst wieder in das Jagdrecht aufgenommen hatte – und das trotz oft unzureichender Weideschutzmaßnahmen und rückläufiger Nutztierrisse. Am heutigen Freitag, den 27. März, passierte das artenschutzwidrige Gesetz auch den Bundesrat – auch mit den Stimmen Schleswig-Holsteins.