„Ein Tierschutzgesetz muss alle Tiere schützen“
Anhörung vor dem Landwirtschaftsausschuss des Bundestages
Während die Agrarlobby auf den Primat der Ökonomie pocht, fordern Tierschützer:innen ein Gesetz, das die Tiere in den Mittelpunkt rückt.
Eine bundesweite Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen, ein konkretisiertes Qualzuchtverbot, ein Ende von Lebendtiertransporten in Drittstaaten, ein vollumfängliches Verbot der Anbindehaltung für alle Tiere, einen klaren Fahrplan zum Ausstieg aus Tierversuchen und eine Verankerung einer Tierschutzbeauftragten im Gesetz. Diese Themen nannte Esther Müller, Geschäftsführerin Wissenschaft beim Deutschen Tierschutzbund, am vergangenen Montag vor dem Landwirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages in Berlin als Kernpunkte einer wirksamen und dringend notwendigen Novellierung des Tierschutzgesetzes.
Esther Müller: Handlungsbedarf für alle Tiere
„Die von der Koalition angegangene Videoüberwachung in Schlachthöfen ist ein guter Anfang. Doch wir sehen in der Ausführung noch Ergänzungsbedarf“, ergänzte Müller. Der Ausschuss behandelte eine Anfrage der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt“.
Esther Müller machte klar, dass ein solches Gesetz alle Tiere schützen müsse – Heimtiere und Wildtiere, Tiere in der Landwirtschaft genauso wie Labortiere. In allen Bereichen gebe es Handlungsbedarf.
Während sich Nora Hammer vom „Bundesverband Rind und Schwein“ gegen den Duktus des Antrags verwahrte, der aus ihrer Sicht den Eindruck erwecke, als stünden wirtschaftliche Interessen grundsätzlich im Widerspruch zum Tierschutz, begrüßte Rüdiger Jürgensen von „Vier Pfoten e. V.“ die Forderungen des Antrags wie die Abschaffung der Anbindehaltung und die Ausdehnung der Videoüberwachung auf alle Schlachthöfe, auch die kleineren.
Hundetrainer und TV-Moderator Martin Rütter, der als Einzelsachverständiger geladen war, forderte die Einführung einer Sachkundeprüfung für Hundehalter:innen. Unsachgemäße Hundehaltung verursache viel Leid für Mensch und Tier sowie hohe Kosten – etwa bei der Unterbringung von Hunden in Tierheimen. Die Sachkundeprüfung will Rütter bei Tierschutzvereinen und -organisationen angesiedelt wissen: „So führen wir zugleich Menschen an den Tierschutz heran.“
Martin Rütter: Sachkundeprüfung bei den Tierschutzvereinen ansiedeln
Angesprochen auf Qualzuchten, machte Rütter klar, dass er keine Option darin sehe, etwa kurzschnauzige Hunde zurückzuzüchten und so einen gesunden „Retro-Mops“ ohne Atembeschwerden zu erhalten – der Ausgang sei ungewiss und es wäre mit viel neuem Leid verbunden: „Wir müssen die Menschen schlauer machen, dass sie sich solche Hunde nicht anschaffen. Da schließt sich auch wieder der Kreis zur Sachkunde.“

Eine Sachkundeprüfung für Hundehalter:innen würde der weiteren Verbreitung von Qualzuchten wie kurzschnauzigen Hunden den Boden entziehen, argumentiert Martin Rütter. Foto: Eric McLean/Pexels
Esther Müller warnte zudem davor, immer neue Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen im Tierschutz zu schaffen. Die auf EU-Ebene beschlossene Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen etwa sei zwar grundsätzlich positiv zu bewerten, drohe aber wegen zu langer Übergangsfristen wirkungslos zu verpuffen.
Die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht erleichtere die Arbeit der Tierheime, ermögliche aber zugleich auch eine bessere Kontrolle über den Online-Handel mit Tieren. Zudem betonte auch Müller die zentrale Funktion einer Sachkundeprüfung für Hundehalter:innen: „Wichtig ist, dass wir hier vor Anschaffung eines Tieres tätig werden können.“
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