Die Limburger Tauben dürfen nicht getötet werden
Erlass der hessischen Landesregierung

Das Töten der Tauben von Limburg ist vom Tisch. Die Stadt wird ihren Plan, 200 Stadttauben von einer dazu ermächtigten Person per Genickbruch töten zu lassen, nicht umsetzen können.
Der Grund: Das hessische Landwirtschaftsministerium hat einen Erlass aus dem Jahr 2022 aufgehoben, nach dem für dieses tierschutzwidrige Vorhaben nur eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz nötig gewesen wäre. Nun, nach der Klarstellung des Ministeriums, wäre dazu wieder eine Ausnahmegenehmigung nach Bundesartenschutzgesetz notwendig. Und die wird es nach Lage der Dinge nicht geben.
"Juristischer Riegel vorgeschoben"
Nadine Hieß, die Anwältin des Stadttaubenprojekts Limburg, fasst die juristischen Hintergründe auf Facebook zusammen: „Dem Töten der Stadttauben im Limburg wurde ein juristischer Riegel vorgeschoben. Am Mittwoch, den 26. März 2025 hat das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat seinen Erlass vom 2. Juni 2022 aufgehoben. Damit hat das Ministerium klargestellt, dass für das Fangen und Töten von Stadttauben eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Bundesartenschutzverordnung erforderlich ist. Hiernach ist es grundsätzlich verboten, die Tiere zu fangen oder zu töten – es sei denn man verfügt über eine Ausnahmegenehmigung.“
Bislang war für das Fangen und Töten der Tauben nur eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz nötig. Hieß: „Dementsprechend verlangte die Ausschreibung der Stadt Limburg zur Vergabe des Auftrags zum Einfangen und Töten der Stadttauben zum Zwecke der Schädlingsbekämpfung von den BewerberInnen den Nachweis einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Mit der Aufhebung des Erlasses vom 2. Juni 2022 ist seit dem heutigen Tag darüber hinaus aber zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach der Bundesartenschutzverordnung erforderlich. Das Ministerium folgt damit der Auffassung der Rechtsprechung.“
Mit dieser Entscheidung hat das hessische Landwirtschaftsministerium den Argumenten der Taubenschützer:innen und auch des Deutschen Tierschutzbundes zugestimmt. De facto hat die Landesregierung nun klargestellt, dass Stadttauben als verwilderte Haustiere den gleichen Schutz genießen wie Wildtiere. Noch vor kurzem hatte es so ausgesehen, als würde das tierschutzwidrige Taubentöten noch im April beginnen.